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Kaminbau HOPP

Inh. Andreas Hopp
DEGENFELDER Str. 4

73111 Lauterstein

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MARKEN

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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

# Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Handwerksbetrieb, vertreten durch den im Impressum aufgeführten Ansprechpartner (im Folgenden kurz HOPP) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB. # Widerrufsrecht für Verbraucher Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der AGB

(1) Für alle von mir übernommenen Aufträge und aus­geführten Leistungen gelten die nachstehenden Ge­schäftsbedingungen sowie die Verdingungsordnung für Bauleistun­gen Teil B (VOB/B), deren Geltung schon jetzt auch für alle zukünftigen Geschäftsbe­ziehungen vereinbart wird. Abweichende Geschäftsbeziehungen des Kunden gelten nur dann als vereinbart, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde und es sich um Unternehmer handelt.
(2) Alle sonstigen Vertragsabreden sowie Abweichun­gen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingun­gen be­dürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift­form.
2. Angebots- und Planunterlagen, Leistungen des Kunden
(1) An allen von mir erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen so­wie deren rechneri­schen Grundlagen behalte ich mir alle Eigentums- und Urheberrech­te vor. Diese dürfen ohne meine schriftli­che Zu­stimmung weder vervielfältigt, noch Drit­ten zu­gänglich gemacht werden.
(2) Eventuell erforderliche Genehmigungen sind von dem Kunden auf seine Kosten zu beschaffen. Baustrom und Wasser sind grundsätzlich durch den Kunden zu stellen.
(3) Der Kunde hat für einen ungehinderten und siche­ren Zugang zu den Feuerungsan­lagen und den Schorn­steinen und Abgasanlagen Sorge zu tragen.
3. Lieferzeit
(1) Ausführungsfrist für Lieferungen und Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich verein­bart wurden. Sie sind angemessen zu verlängern, so­fern der Kunde seinen Mitwirkungs- oder Zahlungs­pflichten nicht nachkommt, sowie wenn Hin­dernisse ein­treten, die von mir nicht zu vertreten sind.
(2) Die Verantwortung für die fristgerechte Beauftra­gung der Leistungen meines Betriebes trägt der Kunde
(3) Soweit sich die Aufnahme, Fortführung oder der Ab­schluss der Arbeiten aus Grün­den verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, und schafft er auf mein Verlan­gen nicht unverzüglich Abhilfe, so bin ich berechtigt den zuständigen Bezirksschornsteinfeger zu informieren. Anspruch auf Erstattung der Mehraufwendungen steht mir zu, die für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewah­rung und Erhaltung des geschul­deten Gegenstandes entstanden sind.
4. Preise, Zahlung
(1) Die angebotenen Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Ob­jektes und bei ununter­brochener Montage und anschließender Inbetriebnah­me. An die Angebotspreise bin ich – vorbehaltlich Ziffer 4. (2) – nur für einen Zeitraum von vier Mo­naten nach Vertragsschluss gebunden sofern nichts anderes im Angebot vermerkt ist.
(2) Festpreise sind nur wirksam, sofern sie schriftlich und mit einer zeitlichen Abspra­che über Aufnahme und Abschluss der Arbeiten vereinbart werden.
(3) Sind Vereinbarungen nicht getroffen worden, so gel­ten meine am Tag der Ausfüh­rung gültigen Arbeitslöhne und Materialpreise.
(4) Leistungen, die nicht angeboten wurden, jedoch zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden, sind zusätz­lich zu vergüten.
(5) Alle Zahlungen sind ohne Abzug auf mein angege­benes Bankkonto innerhalb von 8 Tagen nach Zu­gang der Rechnung zu leisten.
(6) Ich bin berechtigt Abschlagszahlungen in Höhe der jeweils nachgewiesenen ver­tragsgemäßen Leistung ein­schließlich der hierauf entfallenden Umsatzsteuer in der je­weils gesetzlichen Höhe zu berechnen. Als Leis­tungen gelten auch alle auf der Bau­stelle angelieferten Stoffe und Bauteile, sofern ich dem Kunden hieran das Eigen­tum übertrage.
(7) Werden eigens für den Kunden Bauteile angefertigt, bin ich berechtigt in Höhe der hierauf entfallenden Kos­ten Vorauskasse zu verlangen.
(8) Werden die Zahlungsbedingungen durch den Kun­den nicht eingehalten oder wer­den Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden ernsthaft in Frage stellen, so bin ich berechtigt sämtliche offen stehenden Forderungen sofort fällig zu stellen. Nach fruchtlosem Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist, verbunden mit der Kündi­gungsandrohung, bin ich berechtigt, den Ver­trag schriftlich zu kündigen und die Arbei­ten einzustel­len so­wie alle bisher erbrachten Leistungen abzurech­nen.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Ver­trag behalte ich mir das Eigentum an allen gelieferten Ge­genständen vor. Können die gelieferten Gegenstän­de ohne we­sentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden, so verpflichtet sich der Kunde mir bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedin­gungen, die Demontage dieser Gegenstände zu ge­statten und mir das durch den Einbau eventuell verlore­ne Eigentum zurück zu übertragen. Die Kosten der De­montage gehen zulasten des Kun­den. Soweit gelieferte Gegenstände mit anderen Gegenständen fest verbun­den wer­den, überträgt der Kunde, sofern hierdurch For­derungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderun­gen oder sein Miteigentum an dem neuen Gegenstand an mich.
6. Gewährleistung und Haftung
(1) Gewährleistungsansprüche richten sich nach den Regelungen der Verdingungsord­nung für Bauleistun­gen Teil B, insbesondere § 13 VOB/B. Für Arbeiten, die nicht als Bauleistungen der VOB/B gelten, gelten die gesetzli­chen Vorschriften des BGB.
(2) Bei leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich meine Haftung auf den nach der Art der Ware und Leistung vorhersehba­ren, vertrags­typischen und unmittelbaren Durch­schnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässi­gen Pflicht­verletzungen meiner gesetzlichen Vertreter oder Erfül­lungsgehilfen. Gegen­über Unternehmen hafte ich bei leicht fahr­lässiger Verletzung unwesentlicher Vertrags­pflichten nicht.
(3) Bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung ist meine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit be­schränkt. Dies gilt auch für die Haftung meiner Erfül­lungsgehilfen.

7. Allgemeines
(1) Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Ansprü­che aus diesem Vertrag der Sitz meines Unterneh­mens.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Ge­schäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hier­durch nicht be­rührt.